Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 14 K 225/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerfreiheit von Abfindungen wegen einer vom Arbeitgeber veranlassten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses; Möglichkeit der Qualifizierung einer Ablösung einer Pensionsverpflichtung als Entschädigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Steuerbegünstigung einer Abfindungszahlung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses bei Mitwirkung am auslösenden Ereignis; Einkommensteuer 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Steuerbegünstigung einer Abfindungszahlung wegen Auflösung des Dienstverhältnisses bei Mitwirkung am auslösenden Ereignis - Einkommensteuer 1994
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2005, 935
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.01.2004 - X R 37/02
Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 14 K 225/98
Erfolgt eine Kapitalisierung der Rentenansprüche und war dies vertraglich - auch nicht wahlweise - nicht vorgesehen, dann wird die Einmalzahlung auf einer neuen Rechtsgrundlage im Sinne des § 24 Nr. 1 a) EStG erbracht (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 - X R 37/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 493).Es gilt der Erfahrungssatz, dass die Liquidation eines Unternehmens im Regelfall dazu führt, dass bestehende Versorgungszusagen auf Veranlassung oder Druck des Unternehmens abgelöst werden (BFH-Urteil vom 14. Januar 2004 - X R 37/02, a.a.O.).
- BFH, 03.12.2003 - XI R 31/02
Ablösung des Rentenanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers als …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 14 K 225/98
Der Steuerpflichtige darf das schadenstiftende Ereignis nicht aus eigenem Antrieb herbeigeführt haben (BFH-Urteil vom 03. Dezember 2003 - XI R 31/02, DStRE 2004, 812).Ereignisse, mit denen der Steuerpflichtige nicht rechnen konnte, die also nicht zwangsläufig sind, unterbrechen den Ursachenzusammenhang und können eine für die Anwendung des § 24 Nr. 1 a EStG relevante Zwangslage herbeiführen (BFH-Urteil vom 03. Dezember 2003 - XI R 31/02, a.a.O.).
- FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00
Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung; …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 14 K 225/98
In diesem Zusammenhang ist schließlich auch zu prüfen, ob die Fortführung der Gesellschaft zum Zweck der bloßen Erfüllung der Pensionsverpflichtung von einem fremden Dritten zur Vermeidung der Abfindungszahlung bevorzugt worden wäre (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 20. März 2003 - 15 K 1835/00 F, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2003, 1086).